werden in der Evangelischen Lukas-Kirchengemeinde in den Unterricht aufgenommen, wenn sie im Mai des folgenden Kalenderjahres, also zum Zeitpunkt ihrer Konfirmation, wenigstens 14 Jahre alt werden. Er findet in enger Kooperation mit der Evangelischen Kirchengemeinde Südende statt.
Im Gegensatz zu früheren Zeiten ist nicht mehr ganz selbstverständlich die Familie der Ort, an dem der Glaube vermittelt wird. Wo ein generationsübergreifendes festes Gefüge durchlässiger geworden ist und die Herausforderungen des Alltags zusätzliche Belastungen auch für die Heranwachsenden bereithalten, müssen sich neue Räume zum Glauben und in die christliche Gemeinschaft hinein öffnen.
Wir in der Lukas-Kirchengemeinde stellen uns offen der Frage, wie wir diese Ziele erreichen können, wie es uns gelingen kann, die Jugendlichen dort »abzuholen«, wo sie sich in ihrer aktuellen Situation auch gefühlsmäßig befinden. In diesem Kontext setzen wir uns immer wieder kritisch auseinander mit den zur Verfügung stehenden Methoden, Themen und biblischen Texten. Damit die Jugendlichen in ihrem Konfirmandenunterricht Gemeinde und Kirche als einladend und gemeinschaftsfördernd erleben können, müssen wir als Kirche dem Konkurrenzdruck durch Werbung und Freizeitangebote standhalten und die stetig steigenden (schulischen) Anforderungen berücksichtigen. Unsere Aufgabe ist es, die Heranwachsenden und ihre Fragen ernst zu nehmen und ihnen diese Akzeptanz als konkrete Erfahrung mitzugeben.
Dieser Ansatz spiegelt sich auch darin, dass der Konfirmandenunterricht, der sich über einen Zeitraum von zwölf Monaten erstreckt, in der Region Steglitz-Nord bereits in unterschiedlichen Modellen angeboten wird. In der Lukas-Kirchengemeinde findet er einmal pro Monat entweder an einem Samstagvormittag oder am Sonntagnachmittag mit vorangehendem gemeinsamen Gottesdienst statt.
Die Anmeldung zum Konfirmationsunterricht nimmt für den nächsten Jahrgang [Konfirmation in 2024]
bis zum 17. März 2023, das Gemeindebüro der Ev. Lukas-Kirchengemeinde zu den regulären Öffnungszeiten entgegen.
Mitzubringen sind die Geburtsurkunde und – soweit vorhanden – die Taufurkunde sowie das letzte schulische Religionszeugnis.
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