Neun Frauen und Männer engagieren sich ehrenamtlich im Gemeindekirchenrat (GKR) der Lukas-Kirchengemeinde in Berlin-Steglitz. Auch die geschäftsführende Pfarrerin gehört dem GKR an. Seine Aufgaben sind vielfältig und verantwortungsvoll, und doch ist der Gemeinde und damit der Öffentlichkeit häufig nicht bekannt, worin die Tätigkeiten der GKR-Mitglieder im Einzelnen bestehen.
Der GKR schreibt Transparenz groß; daher informiert er auf verschiedenen Wegen kontinuierlich über seine Tätigkeiten (z.B. im Gemeindebrief).
Die folgende Darstellung ist ein Baustein: Sie soll einen Überblick geben über die Arbeit und die Aufgaben unseres »Kirchenparlamentes« und seiner verschiedenen Ausschüsse.
Nachfolgend lesen Sie allgemeine Informationen, und die Mitglieder des Lukas-Gemeindekirchenrates in Berlin-Steglitz stellen sich vor.
Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre!
Dr. Thomas Krämer
Vorsitzender des Lukas-Gemeindekirchenrates
Die Leitung der Kirchengemeinde obliegt dem Gemeindekirchenrat. Er ist dafür verantwortlich, dass sie die an sie gestellten Aufgaben wahrnimmt.
Das sind unter anderem:
Vier bzw. fünf Mitglieder des GKR werden alle drei Jahre gewählt. Die jüngste Wahl fand im November 2022 statt. Die nächste Wahl wird in 2025 sein.
Die Mitglieder des GKR üben ihre Arbeit ehrenamtlich aus. Sie fassen wichtige Beschlüsse für die Lukas-Kirchengemeinde.
Die Themen, mit denen sich der GKR zu beschäftigen und über die er zu entscheiden hat, sind sehr vielfältig. Eine intensive Vorarbeit ist daher unerlässlich. Hierzu hat der GKR auch »Fachausschüsse« gebildet.
Auszug aus der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz [EKBO].
(2) Wahlberechtigt sind alle zum Abendmahl zugelassenen Mitglieder der Kirchengemeinde, die mindestens 14 Jahre alt sind.
Zukünftig findet die Wahl aller Mitglieder des GKR im Abstand von sechs Jahren statt, während wir in der Lukas-Kirchengemeinde bis 2022 stets die Hälfte des Gremiums durch Wahl neu bestimmen ließen. Die nächste Wahl ist für den Spätherbst 2025 angesetzt.
(1) Zu Ältesten können nur Mitglieder der Kirchengemeinde gewählt oder berufen werden, die zum Abendmahl zugelassen sind, am Leben der Kirchengemeinde teilnehmen, sich zu Wort und Sakrament halten und bereit sind, über die innere und äußere Lage der Kirchengemeinde Kenntnis und Urteil zu gewinnen.
Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Die Ältesten werden im Gottesdienst in ihren Dienst eingeführt. Die oder der Einführende spricht zu ihnen:
»Ihr seid dazu bestellt, Älteste dieser Kirchengemeinde zu sein. Versprecht ihr vor Gott und dieser Gemeinde, den euch übertragenen Dienst in der Bindung an Jesus Christus und in Treue zu Schrift und Bekenntnis wahrzunehmen und den Ordnungen der Kirche gemäß zu erfüllen, so antwortet: Ja, mit Gottes Hilfe.
Sie antworten einzeln unter Handschlag: Ja, mit Gottes Hilfe.«
Erst nach Abgabe dieses Versprechens können sie ihren Dienst ausüben.
Liebe Gemeinde,
am 13. November 2022 fand die letzte Wahl zum Gemeindekirchenrat (GKR) statt.
Gewählt wurden:
• Ulrike Brink (96 Stimmen),
• Victoria Ebert (103 Stimmen),
• Victoria Holk (89 Stimmen),
• Verena Horn (83 Stimmen),
• Thomas Kehl (119 Stimmen),
• Marina Schmidtchen (68 Stimmen).
Aktuelle Details zu den GKR-Wahlen im November 2025 und zu den Aufgaben des GKR sind auf der Homepage der Landeskirche zusammengefasst bzw. verlinkt.
Ulrike Brink … Dozentin, Jahrgang 1953 | gewählt bis 2025 |
Thomas Ebert … Beamter, Jahrgang 1967 | gewählt bis 2025 |
Victoria Ebert … Studentin, Jahrgang 1995 | gewählt bis 2025 |
Dr. Thomas Kehl … kaufm. Angestellter, Jahrgang 1961 | gewählt bis 2025 |
Dr. Thomas Krämer … Chemiker, Jahrgang 1952 | gewählt bis 2025 |
Victoria Holk … Jahrgang 2003 | gewählt bis 2025 |
Verena Horn … Kauffrau, Jahrgang 1979 | gewählt bis 2025 |
Karin Roestel … Rentnerin, Jahrgang 1942 | gewählt bis 2025 |
Ulrike Steinacker … Tierärztin, Jahrgang 1971 | gewählt bis 2025 |
Marina Schmidtchen … Regierungsamtsrätin | gewählt bis 2025 als Ersatzälteste |
Andrea Köppen …
| |